Die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien sind als Anhaltspunkte zu verstehen. Ob eine Aufnahme möglich ist, wird im Einzelfall geklärt. Ausschlusskriterien in diesem Sinne sind:
· Schwere intellektuelle Behinderung (geistige Behinderung)
· Pflegebedürftigkeit, der auch durch Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes nicht ausreichend begegnet werden kann
· Fortgeschrittene demenzielle Entwicklungen
· Primäre oder akute Suchtproblematik
· Aktuelle Fremd- oder Selbstgefährdung / Suizidalität
Sie schicken uns die im Uploadportal genannten Unterlagen, mindestens jedoch eine aktuelle Epikrise. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen melden wir uns bei Ihnen um einen Termin zu vereinbaren oder Sie über passendere Angebote zu informieren.
Im Beratungsgespräch klären wir unser offenen Fragen und informieren Sie über unser Angebot.
Die infrage kommende TWG, beziehungsweise den oder die infrage kommenden Betreuer*in lernen Sie in einem zweiten Termin kennen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Lotsenstelle Stadt und Landkreis München und Freising: 0151 41892909
Lotsenstelle Landkreise Rosenheim, Erding, Mühldorf (West): 08071 922573 14
In einer Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG) leben Sie in einer von uns angemieteten Wohnung in einem Einzelzimmer mit anderen psychisch kranken Menschen zusammen und werden durch eine Fachkraft betreut.
Beim betreuten Einzelwohnen (BEW) werden Sie in ihrem eigenen, bereits vorhandenen Wohnraum durch eine Fachkraft betreut.