FAQ

Bewerbungsprozess

Die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien sind als Anhaltspunkte zu verstehen. Ob eine Aufnahme möglich ist, wird im Einzelfall geklärt. Ausschlusskriterien in diesem Sinne sind:

·         Schwere intellektuelle Behinderung (geistige Behinderung)

·         Pflegebedürftigkeit, der auch durch Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes nicht ausreichend begegnet werden kann

·         Fortgeschrittene demenzielle Entwicklungen

·         Primäre oder akute Suchtproblematik

·         Aktuelle Fremd- oder Selbstgefährdung / Suizidalität

Sie schicken uns die im Uploadportal genannten Unterlagen, mindestens jedoch eine aktuelle Epikrise. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen melden wir uns bei Ihnen um einen Termin zu vereinbaren oder Sie über passendere Angebote zu informieren.

Im Beratungsgespräch klären wir unser offenen Fragen und informieren Sie über unser Angebot.

Die infrage kommende TWG, beziehungsweise den oder die infrage kommenden Betreuer*in lernen Sie in einem zweiten Termin kennen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Betreuungskosten werden in der Regel vom zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger (Bezirk) übernommen. Die Mietkosten werden bei entsprechender Bedürftigkeit von den jeweils zuständigen Stellen übernommen. Bei Erwerbsfähigkeit ist dies i.d.R. das zuständige Jobcenter. Bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit und Rente ist dies i.d.R. der überörtliche Sozialhilfeträger bzw. der Rentenversicherungsträger. Bei vorhandenem Vermögen/ Einkommen sind die aktuellen Regelungen des Kostenträgers zu beachten. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kostenträger.

Lotsenstelle allgemein

Die Lotsenstelle ist die Eingangstür ins SPZ und ist zuständig für die Vermittlung in und die Koordination von freien TWG und BEW Plätzen.

Rückfragen

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Lotsenstelle Stadt und Landkreis München und Freising: 0151 41892909

Lotsenstelle Landkreise Rosenheim, Erding, Mühldorf (West):  08071 922573 14

TWG und BEW

In einer Therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG) leben Sie in einer von uns angemieteten Wohnung in einem Einzelzimmer mit anderen psychisch kranken Menschen zusammen und werden durch eine Fachkraft betreut.

Beim betreuten Einzelwohnen (BEW) werden Sie in ihrem eigenen, bereits vorhandenen Wohnraum durch eine Fachkraft betreut.

Zimmerausstattung

Die Zimmer in den Langzeit Wohngemeinschaften sind nicht möbliert. Einzige Ausnahme ist die Übergangswohngemeinschaft in Haar, hier werden Möbel gestellt. Bitte beachten Sie, dass sie nur mitbringen können, was in Ihr WG-Zimmer passt. Es besteht kein Lagerplatz im Keller.